Disqualifiziert! Dachschrägen gelten als unzulässige bauliche Modifikation, unter die man Bäume immer passend reinschubsen kann. Herrje, könnte ich bei Ihnen überhaupt gerade stehen bei 1,96 (diese Hobbit-Wohnungen sind ja nichts für unsereins, nech)?
Ich möchte hir nur mal ganz klar darstellen, dass das kleine Monster zwar nun doch die Traditionen des Gruselkabinetts weiterträgt, aber nicht als Weihnachtsbaum oder in einer anderen Art und Weise sich größenmäßig anpassen muss.
;-)
*reinigt Knochensäge*